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Parkordnung

Aufgrund § 3 Abs. 2 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen vom 18. Oktober 1957 und der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 26. August 1975.

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© Politikwerft Designbüro
  1. Öffnungszeiten: Der Park ist 365 Tage im Jahr 24 Stunden geöffnet und der Eintritt ist frei.
    Die Eingänge Rathaus, George-Wilhelm-Straße und Kurdamm sind von 05:00 - 24:00 Uhr geöffnet.
  2. Hunde und andere Tiere müssen an der kurzen Leine geführt werden. Hundekot ist in Abfallbehältern zu entsorgen.
  3. Die Rasenflächen sind als Liegeflächen freigegeben. Die bepflanzten Flächen dürfen nicht betreten werden.
  4. Die Spielgeräte der Kinderspielplätze sind für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zugelassen.
    Die Geräte der Kleinkinderspielplätze sind den Kindern bis zum sechsten Lebensjahr vorbehalten.
  5. Im Parkgelände gefundene Gegenstände sind dem Aufsichtspersonal zu übergeben.
  6. Das Grillen ist in den ausgewiesenen Grillzonen erlaubt.
  7. Die Gewässer dürfen nur mit nicht-motorisierten Wasserfahrzeugen und (wo vorhanden) nur innerhalb der Schwimmbarrieren befahren werden.
    Das An- und Ablegen ist nur an den gekennzeichneten Stegen erlaubt.
    Die Nutzung von SUP-Boards auf Kuckucksteich, Kükenbrack und Mahlbusen ist im Zeitraum 1. März bis 15. Juni eines jeden Jahres nicht gestattet.
  8. Es ist unzulässig
    • den Park zu verunreinigen sowie Bänke, Einfriedungen und andere Einrichtungsgegenstände zu beschädigen,
    • Anlagen zu verändern, Blumen, Zweige und Früchte abzubrechen, abzuschneiden oder abzupflücken,
    • Tiere zu fangen oder zu stören,
    • den Park ohne gesonderte Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder sie abzustellen,
    • in den Seen ,Teichen und Kanälen zu baden (Unfallgefahr!), Schusswaffen, Schieß-, Wurf- und Schleudergeräte zu gebrauchen,
    • Waren und Dienste anzubieten oder Werbung zu betreiben,
    • Lärm zu erzeugen, insbesondere mit Unterhaltungselektronik oder durch eigenes Musizieren,
    • unangemeldete Veranstaltungen und Versammlungen durchzuführen,
    • Veranstaltungen zu stören, Besucher zu belästigen,j. Fische, Vögel sowie andere wild lebende Tiere zu füttern.
  9. Abfälle, Papier und Zigarettenreste werfen Sie bitte in die bereitgestellten Abfallbehälter.
  10. Besucherinnen und Besucher nutzen sämtliche Einrichtungen und Anlagen auf eigene Gefahr.
    Bei Eis und Schneeglätte gilt dies insbesondere für die Benutzung der Wege und Treppen – bei Unfällen wird keine Haftung übernommen.
  11. Für die Nutzung des Skateparks wird empfohlen geeignete Schutzkleidung (z.B. Helm, Knie-, Ellenbogen-, Handgelenk-, Schienbeinschoner) zu tragen.
  12. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Es hat das Recht, die Besucher, die gegen die Parkordnung verstoßen, aus dem Parkgelände zu verweisen.
  13. Verstöße gegen die Parkordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.