Parkordnung
Aufgrund § 3 Abs. 2 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen vom 18. Oktober 1957 und der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 26. August 1975.
- Öffnungszeiten: Der Park ist 365 Tage im Jahr 24 Stunden geöffnet und der Eintritt ist frei.
Die Eingänge Rathaus, George-Wilhelm-Straße und Kurdamm sind von 05:00 - 24:00 Uhr geöffnet. - Hunde und andere Tiere müssen an der kurzen Leine geführt werden. Hundekot ist in Abfallbehältern zu entsorgen.
- Die Rasenflächen sind als Liegeflächen freigegeben. Die bepflanzten Flächen dürfen nicht betreten werden.
- Die Spielgeräte der Kinderspielplätze sind für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zugelassen.
Die Geräte der Kleinkinderspielplätze sind den Kindern bis zum sechsten Lebensjahr vorbehalten. - Im Parkgelände gefundene Gegenstände sind dem Aufsichtspersonal zu übergeben.
- Das Grillen ist in den ausgewiesenen Grillzonen erlaubt.
- Die Gewässer dürfen nur mit nicht-motorisierten Wasserfahrzeugen und (wo vorhanden) nur innerhalb der Schwimmbarrieren befahren werden.
Das An- und Ablegen ist nur an den gekennzeichneten Stegen erlaubt.
Die Nutzung von SUP-Boards auf Kuckucksteich, Kükenbrack und Mahlbusen ist im Zeitraum 1. März bis 15. Juni eines jeden Jahres nicht gestattet. - Es ist unzulässig
- den Park zu verunreinigen sowie Bänke, Einfriedungen und andere Einrichtungsgegenstände zu beschädigen,
- Anlagen zu verändern, Blumen, Zweige und Früchte abzubrechen, abzuschneiden oder abzupflücken,
- Tiere zu fangen oder zu stören,
- den Park ohne gesonderte Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder sie abzustellen,
- in den Seen ,Teichen und Kanälen zu baden (Unfallgefahr!), Schusswaffen, Schieß-, Wurf- und Schleudergeräte zu gebrauchen,
- Waren und Dienste anzubieten oder Werbung zu betreiben,
- Lärm zu erzeugen, insbesondere mit Unterhaltungselektronik oder durch eigenes Musizieren,
- unangemeldete Veranstaltungen und Versammlungen durchzuführen,
- Veranstaltungen zu stören, Besucher zu belästigen,j. Fische, Vögel sowie andere wild lebende Tiere zu füttern.
- Abfälle, Papier und Zigarettenreste werfen Sie bitte in die bereitgestellten Abfallbehälter.
- Besucherinnen und Besucher nutzen sämtliche Einrichtungen und Anlagen auf eigene Gefahr.
Bei Eis und Schneeglätte gilt dies insbesondere für die Benutzung der Wege und Treppen – bei Unfällen wird keine Haftung übernommen. - Für die Nutzung des Skateparks wird empfohlen geeignete Schutzkleidung (z.B. Helm, Knie-, Ellenbogen-, Handgelenk-, Schienbeinschoner) zu tragen.
- Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Es hat das Recht, die Besucher, die gegen die Parkordnung verstoßen, aus dem Parkgelände zu verweisen.
- Verstöße gegen die Parkordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.